Information zum Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Schutzgesetz)

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie über Ihre Rechte als Hinweisgeber in unserem Unternehmen zu informieren. Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt) wurde am 02. Juli 2023 in Deutschland verabschiedet und stellt eine bedeutende Neuerung dar, um diejenigen zu schützen, die Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße oder andere Missstände innerhalb unseres Unternehmens melden.

Beispiele von Verstößen:

  • Mobbing oder Belästigung
  • Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Bestechung
  • Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug

Sollten Sie selbst betroffen sein oder eine Beobachtung gemacht haben, dann möchten wir Sie ermutigen, sich über die folgenden Wege zu melden.

Einreichen einer Meldung:

Online: Nutzen Sie den hinterlegten Link zum Hinweis-Formular. Über das Formular können Sie die Meldung abgeben.

E-Mail: Schildern Sie Ihr Anliegen an die interne Meldestelle per E-Mail an .

Telefonisch: Über die hinterlegte Telefonnummer können Sie sich auch persönlich melden.

Weiterer Kontakt:

Speichern Sie bitte unbedingt nach erfolgter Meldung die Hinweis ID, das Hinweis PW und den Private Key. Sobald der Tab geschlossen ist, haben Sie sonst keine Möglichkeit mehr, auf den Hinweis und die Hinweis-Daten zuzugreifen.

Um Ihre Anonymität zu schützen, erhalten Sie keine Benachrichtigungen, schauen Sie also hin und wieder mit Ihren Zugangsdaten vorbei.

Kontakt der internen Meldestelle:

PROXI.GmbH
Worringer Str. 25
50668 Köln

Telefon: 0221 - 283560
E-Mail:

Kurzinfo Meldestelle als PDF herunterladen