Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Quast Gebäudeservice GmbH ist bemüht, gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

www.quast-service.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV NRW erfüllt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Texte auf dieser Webseite sind nicht alternativ in leichter Sprache verfasst und verfügbar.
  • Die Karte auf der Kontaktseite ist direkt von Google Maps eingebettet und noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.07.2026 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Quast Gebäudeservice GmbH
Greefsallee 56
41747 Viersen

Telefon: +49 [0] 21 62 / 54 71 80
E-Mail:

5. Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen. Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: